Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bestätigte am Freitag, dass bestimmte Verträge auf Vorhersagemärkten unter die bestehenden EU-Finanzvorschriften fallen. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass Event-Verträge mit binären Ergebnissen und festen Auszahlungen als eingeschränkte Finanzinstrumente qualifiziert sind.
Regulatorische Einstufung und Einschränkungen für Privatanleger
Die ESMA klärte, dass Plattformen die Aufsicht nicht umgehen können, indem sie mit Kryptowährungen operieren oder professionelle Anleger ansprechen. Verträge, die mit Aktien, Indizes, Zinssätzen, Währungen oder Rohstoffen verknüpft sind, werden gemäß Anhang I der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) als Derivate eingestuft. Diese Einstufung unterwirft Derivate mit binärer Auszahlung den Produktinterventionsmaßnahmen, die ursprünglich 2018 eingeführt wurden. Die Behörde hat das Marketing, die Vertriebs- oder den Verkauf dieser Event-Verträge an Privatkunden ausdrücklich untersagt.Verträge, die nicht die Definition eines Finanzinstruments erfüllen, können unter die kommende EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) oder nationale Glücksspielregelungen fallen. Gibraltar hat Lizenzierungswege für Betreiber von Vorhersagemärkten geschaffen, die als Vermittlerplattformen für Wetten fungieren.
Im Juni hat ein Konsortium aus neun europäischen Glücksspielaufsichtsbehörden eine Überprüfung nicht lizenzierter Vorhersageplattformen eingeleitet und dabei Verbraucherschutz- und Marktintegritätsanforderungen genannt. Mehrere nationale Behörden haben den Zugang zu den Betreibern Kalshi und Polymarket bereits eingeschränkt.