Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine formelle Warnung zu Vorhersagemarktplattformen in der Europäischen Union herausgegeben. Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass binäre Ereigniskontrakte möglicherweise den bestehenden Beschränkungen für den Verkauf von Finanzderivaten an Privatkunden unterliegen.
Regulatorischer Geltungsbereich und Einstufung
Die ESMA stellte fest, dass Plattformen, die Ja-oder-Nein-Kontrakte mit festen Auszahlungen anbieten, Binäroptionen ähneln. Nach MiFID II werden diese Instrumente als Derivate eingestuft, die mit Vermögenswerten wie Aktien, Indizes oder Währungen verknüpft sind. Folglich unterliegen sie denselben Verboten, die seit 2018 für Binäroptionen gelten.
Die Beschränkungen gehen auf Bedenken hinsichtlich aggressiver Vermarktung und hoher Verluste der Kunden zurück.
Die Behörde klärte, dass die Verwendung von Kryptowährungen oder die Einschränkung des Zugangs auf professionelle Anleger Plattformen nicht von der Aufsicht befreit. Während einige Verträge möglicherweise unter Glücksspielgesetze oder den kommenden MiCA-Rahmen fallen, muss jedes Instrument, das mit einem MiFID II-Vermögenswert verknüpft ist, als Finanzderivat behandelt werden.
„Während diese öffentliche Erklärung speziell Finanzinstrumente erwähnt, die als Ereigniskontrakte vermarktet werden, sollte die Bewertung, ob die nationalen Produktinterventionsmaßnahmen anwendbar sind, für alle Finanzinstrumente mit ähnlichen Merkmalen wie Ereigniskontrakten durchgeführt werden“, bemerkte die Aufsichtsbehörde.
Diese Erklärung folgt auf jüngste Maßnahmen nationaler Behörden. Mehrere europäische Glücksspielaufsichtsbehörden haben den Zugang zu Plattformen wie Kalshi und Polymarket bereits eingeschränkt. Darüber hinaus haben deutsche Behörden eine Untersuchung gegen ADI Predictstreet eingeleitet, während eine Gruppe von neun Aufsichtsbehörden im vergangenen Monat eine gemeinsame Warnung gegen Vorhersageplattformen herausgegeben hat.